| Beratungsstelle für Frauen und Familien | ||||||||
| Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Elmshorn | ||||||||
|
Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" wurde 1984 gegründet, um schwangeren Frauen in Notlagen unbürokratisch zu helfen und sie schnell finanziell zu unterstützen. Die Bundesstiftung kann vor allem bei der Erstausstattung des Kindes, der Weiterführung des Haushaltes, bei der Wohnung und Einrichtung sowie bei der Betreuung des Kindes helfen. Die Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage. Voraussetzungen für die Hilfe sind:
Zuschüsse aus der Bundesstiftung sind nur zulässig, wenn die notwendige Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht. Auf Leistungen der Bundesstiftung besteht kein Rechtsanspruch, aber die Leistungen werden trotzdem nicht auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet. Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage. Weitere Informationen auch in englisch, russisch, ungarisch, griechisch, bulgrisch, dänisch, italienisch, französisch und türkisch finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
|
|
||||||